„PATENSCHAFT“ ARBEITSDIENST


Viele Kleingärtner können am Arbeitdienst aus diversen
Gründen nicht teilnehmen. Deshalb bieten wir an,
sogenannte „Patenschaften“ zu übernehmen.
Was bedeutet dies konkret?


Es gibt unterjährige Tätigkeiten die nicht nur am Arbeitsdienst

anfallen, z.B.: Hecke schneiden am Gerätehaus oder Kantine,

Parkplatz sauber halten, Rosenbeet pflegen etc.,

also Tätigkeiten, die das Gesamtbild der Anlage verbessern

und Aufrecht erhalten würden.
Jeder, der eine Patenschaft möchte, pflegt dann
selbständig seinen übertragenen Bereich im Rahmen
seiner Arbeitsdienstzeit ( 2 oder 4 Stunden ).
Überschreitet die Aufwandszeit den vorgeschriebenen Rahmen,

so kann eine Patenschaft auch auf 2 Kleingärtner aufgeteilt werden.
Der genaue Vorgang wird dann in einem persönlichen
Gespräch, individuell festgelegt.


Gez. 2. Vorstand, Alfred Walter
E-Mail: alfredwalter4@t-online.de
Tel.: 0175-1707939 ab 16 Uhr